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Import

Die ursprünglichen Aufgaben der Grenzkontrollstellen liegen in der Untersuchung und Abfertigung von Lebensmitteln, Futtermitteln und sonstigen Erzeugnissen tierischer Herkunft, um die EU vor der Einschleppung von Tierseuchen sowie die Bürgerinnen und Bürger vor gesundheitlichen Gefahren durch importierte Lebensmittel sowie Tiere vor gesundheitsschädlichen Futtermitteln zu schützen. Inzwischen müssen auch immer mehr Lebens- und Futtermittel pflanzlicher Herkunft sowie Bedarfsgegenstände aus Drittländern vor der Einfuhr in das Gebiet der Europäischen Union in einer Grenzkontrollstelle vorgestellt werden.

Lebensmittel, Futtermittel und sonstige Erzeugnisse tierischer und nicht tierischer Herkunft, die Einfuhrkontrollen unterliegen

Tierische und nicht tierische Erzeugnisse unterliegen der Einfuhruntersuchung und müssen mindestens einen Werktag vor Ankunft (EU 2019/1013) im Hafen an den Grenzkontrollstellen (GKS) angemeldet werden. Eine Liste der grenzkontrollpflichtigen Erzeugnisse ist in den Verordnungen EU 2021/632 und EU 2019/1793 auf den Seiten der EU EURO LEX zu finden. An den Grenzkontrollstellen in Bremerhaven und Bremen werden jährlich ca. 15.000 Sendungen abgefertigt. Nicht GKS-pflichtige Erzeugnisse mit tierischen Anteilen finden Sie in der EU 2021/630, dazu gehören unter anderem einige zusammengesetzte Lebensmittel.

Die Anmeldung erfolgt grundsätzlich mittels TRACES NT. Hierzu ist ein GGED (Gemeinsames Gesundheitseingangsdokument) zu nutzen, diesem ist das BL (Bill of Lading) sowie das Gesundheitszeugnis im Original und weitere Unterlagen wie z.B. Analysenzertifikate oder Packlisten beizufügen.

Die Dokumente werden geprüft. Jede Sendung muss nach Ankunft im Hafen an der Grenzkontrollstelle insbesondere bei den tierischen Erzeugnissen für die Nämlichkeitskontrolle gestellt werden. Je nach Warenart und Herkunft schließen sich noch eine Warenuntersuchung im GKS-eigenen Untersuchungsraum sowie eine eventuelle Probenahme zur weitergehenden Untersuchung in den staatlichen Laboren in Bremen oder Niedersachsen an.

Sind alle Ergebnisse zufriedenstellend wird die Ware zum freien Verkehr innerhalb der EU freigegeben. Waren, die gesundheitsschädlich sein können oder Tierseuchenerreger enthalten, werden von der Einfuhr zurückgewiesen. Sie müssen vernichtet oder ins Ursprungsland zurückgeschickt werden.

Anmeldung von Sendungen mittels TRACES NT (GGED-P und GGED-D) an der Grenzkontrollstelle Bremerhaven

Hinweise für die Wirtschaftsbeteiligten

1) Dokumentenkontrolle

Einreichen von benötigten Unterlagen für die Dokumentenprüfungen

- Ausdruck der Seite 1 des Anmelde-GGED mit Originalunterschrift
- Gesundheitszeugnisse/Analysenzertifikate im Original
- Kopien der Packliste und BL

Elektronische Gesundheitszeugnisse aus TRACES NT werden akzeptiert

Postalische Zusendung der Unterlagen an:
Grenzkontrollstelle Bremerhaven
Senator-Borttschellerstr. 8
D-27568 Bremerhaven

Nach zufriedenstellender Dokumentenprüfung werden die Anmeldungen mit unserer lokalen Referenznr. versehen und in Bearbeitung gespeichert.
Wenn die Sendungen im Rahmen von Verdachtssendungen beprobt werden müssen oder die Dokumente Mängel aufweisen, werden Sie gesondert informiert.

2) Nämlichkeitskontrolle/Warenuntersuchungen/Probenahmen

Kontrollterminvergabe
Für die Vorführung des Containers an der Grenzkontrollstelle, Terminierung von externen Kontrollen in gewerblichen Lagern oder auch Begutachtung von Schadenscontainern incl. Umladungen unter amtlicher Aufsicht in Bremerhaven, vereinbaren Sie bitte telefonisch einen Kontrolltermin mindestens einen Arbeitstag vorher unter der Nr.: 0471-596-13540.

Alternativ können Sie die Kontrolltermine auch per E-Mail mindestens einen Arbeitstag vorher unter kontrolltermin-bhv@lmtvet.bremen.de vereinbaren. Bitte benennen Sie Ihr Anliegen konkret in der Betreffzeile. Der Kontrolltermin gilt als vereinbart, wenn Sie eine schriftliche Bestätigung (Ort, Tag und Uhrzeit der Kontrolle) einen Arbeitstag vor der Kontrolle durch die Grenzkontrollstelle erhalten haben. Eingehende E-Mails nach Dienstschluss werden nicht bearbeitet und können für den folgenden Arbeitstag nicht berücksichtigt werden.

Unsere Öffnungszeiten sind von:
Mo - Do: 7:00 - 15:30 Uhr, geschlossen von 13:00 - 13:30 Uhr
Fr: 7:00 – 13:30 Uhr

Für weitere Fragen zur Einfuhruntersuchung in Bremerhaven stehen wir Ihnen unter der E-Mailadresse officegkst@lmtvet.bremen.de zur Verfügung:

Anfrageformular zur Veterinärpflicht (Prüfung auf Anmelde- bzw. Vorführpflicht an den Grenzkontrollstellen des Landes Bremen)

Für die Einfuhr von Lebens- und Futtermitteln tierischer und nicht tierischer Herkunft aus Drittländern sowie bestimmten Bedarfsgegenständen aus China gibt es gesetzliche Vorgaben bezüglich der Anmeldepflicht dieser Sendungen an den Grenzkontrollstellen der EU (Veterinärpflicht). Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob die Ware, die Sie in die EU einführen möchten, veterinärpflichtig ist, helfen wir Ihnen gerne weiter!
Es steht Ihnen ein Anfrageformular zur Verfügung, dass Sie ausgefüllt und mit eventuellen weiteren Anhängen und Angaben uns per E-Mail zukommen lassen können. Wir bemühen uns, Ihre Anfrage schnell zu bearbeiten und nehmen Kontakt zu Ihnen auf, wenn wir Nachfragen oder sobald wir ein Ergebnis haben, ggf. kann dies aber einige Tage dauern. Bitte geben Sie bei Anfragen per Email unbedingt die Containernummer (wenn vorhanden) und Warenbeschreibung im Betreff mit an.

Kontaktdaten:

Grenzkontrollstelle Bremerhaven: officegkst@lmtvet.bremen.de
Grenzkontrollstelle Bremen: officegksthb@lmtvet.bremen.de

Anfrageformular zur Veterinärpflicht (dotx, 21.3 KB)

Lebensmittel und Futtermittel pflanzlicher Herkunft

Verordnung (EU) 2019/1793 (Stand 12/2021) mit den Kontrollvorschriften EURO LEX.
Bitte beachten Sie die Anhänge I und II der genannten Verordnung.

Die dort nach KN-Code aufgeführten Lebens- und Futtermittel unterliegen einer Voranmeldung mit dem Gemeinsamen Gesundheitseingangsdokument (GGED). Die Abfertigung erfolgen im Land Bremen über die Grenzkontrollstellen Bremen und Bremerhaven.

Ggf. bestehende rechtliche Anforderungen aus dem Bereich der Pflanzengesundheit sind von diesen Kontrollen nicht erfasst.

Für die Anmeldung der Sendung ist ab dem 14. Dezember 2019 das Gemeinsame Gesundheitsdokument für die Einfuhr (GGED) in Traces NT zu benutzen.

Bedarfsgegenstände

Kontrollen von Küchenutensilien aus China und Hongkong
Ab dem 01.07.2011

Die Einfuhr von Polyamid- und Melamin-Kunststoffküchenutensilien aus China und Hongkong wird mit der Verordnung (EU) Nr. 284/2011 der Kommission vom 22. März 2011 EU-einheitlich geregelt. Betroffen sind alle Sendungen, die unter den KN-Code ex 3924 10 00 fallen und ab 01. Juli 2011 in der EU eintreffen.

Hiermit werden als Konsequenz aus zahlreichen Beanstandungen von Küchenutensilien aus China bzw. Hongkong wegen erhöhter Freisetzung von primären aromatischen Aminen und Formaldehyd verstärkte Einfuhrkontrollen für solche Lebensmittelbedarfsgegenstände gesetzlich festgelegt.

Die Kontrollen werden an spezifischen Orten der ersten Einfuhr durchgeführt. Eine Aufstellung der Orte der ersten Einfuhr finden Sie auf der Homepage des BVL.

Ablauf:

Vom Einführenden oder eine vertretende Person ist die Sendung mind. zwei Arbeitstage vor dem Eintreffen bei der zuständigen Behörde am Ort der ersten Einführung anzumelden.

Zur Einfuhrkontrolle sind vom Einführenden bzw. eine vertretende Person eine Erklärung gem. des Anhangs der Verordnung (EU) Nr. 284/2011 und ein Laborbericht einzureichen.

Der Laborbericht hat folgende Analyseergebnisse zu enthalten:

  • für Polyamid-Küchenartikel den Nachweis, dass keine primären
    aromatischen Amine ("PAA") in nachweisbaren Mengen an Lebensmittel
    oder Lebensmittelsimulanzien abgegeben werden
  • für Melamin-Küchenartikel den Nachweis, dass kein Formaldehyd in
    Mengen über 15 mg/kg Lebensmittel oder Lebensmittelsimulanz
    abgegeben wird

Am Ort der ersten Einfuhr werden alle Sendungen einer Dokumentenprüfung unterzogen. Darüber hinaus werden Nämlichkeitskontrollen und Warenuntersuchungen, einschließlich Laboruntersuchungen bei 10 % der Sendungen nach einem Zufallsprinzip durchgeführt. Die zuständige Behörde vermerkt die Ergebnisse der Kontrollen in dem Einfuhrdokument.

Die Zuständigkeit im Land Bremen liegt beim Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz und Veterinärdienst des Landes Bremen.

Standort Bremen :

Grenzkontrollstelle
Lötzener Str. 3
28207 Bremen

Standort Bremerhaven :

Grenzkontrollstelle CT II
Senator-Borttscheller Str. 8
27568 Bremerhaven

Für die Anmeldung der Sendung ist ab dem 14. Dezember 2019 das Gemeinsame Gesundheitsdokument für die Einfuhr (GGED) in Traces NT zu benutzen.