In Bremen dürfen Hundehalter:innen die Sachkundeprüfung ausschließlich bei behördlich anerkannten Sachverständigen ablegen. Eine Liste über die anerkannten Sachverständigen (Prüfer:innen) sowie Hinweise für Interessierte, die selbst eine behördliche Anerkennung anstreben, finden Sie auf der Seite Hundeführerschein und Prüfung.
Der neue Jahresbericht Verbraucherschutz 2024/25 ist ab sofort verfügbar. Der Bericht gibt einen umfassenden Überblick über die wichtigsten Entwicklungen, Maßnahmen und Ergebnisse im Bereich des Verbraucherschutzes in Bremen.
Aktuelle Informationen zu Blaualgen werden auf der Homepage der Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft veröffentlicht. Sollte Ihnen bei der derzeitigen Wetterlage in den Gewässern in der Nähe von Hundefreilaufflächen eine Trübung des Wassers oder das Auftreten von Flocken auffallen, stellen Sie sicher, dass Ihr Hund keinen Kontakt mit diesem Wasser hat. Über den WEITER-Link gelangen Sie direkt zur entsprechenden Seite.
Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz, vertreten durch das Referat 32, der Lebensmittelüberwachsungs- und Tierschutz- und Veterinärdienst (LMTVet) und das Landesuntersuchungsamt für Chemie, Hygiene und Veterinärmedizin (LUA) legen ihren gemeinsamen Verbraucher:innenschutzbericht für das Jahr 2023 vor.
Alle unsere gesicherten Tiere benötigen ein weiteres, liebevolles Zuhause. Gibt es noch Platz bei Ihnen? Kommen Sie bitte auf unsere Seite (Tiere benötigen ein Zuhause)
Es ist wahrscheinlich, dass viele Besitzer von Haustieren sich schon einmal Gedanken darüber gemacht haben, was mit ihren Begleitern passiert, falls ein Notfall eintreten sollte. Immer mehr Menschen sind ohne Partner. Es ist eine bedeutende Frage, wie die Rettungskräfte im Falle eines Unfalls überhaupt darüber informiert werden, dass ein Haustier zu Hause auf seine Betreuung wartet.
Jeder Platz, der im Tierheim frei wird, ermöglicht auch wieder die Aufnahme von neuen Tieren in Not.
Ab 01.08.2022 in Kraft.
Zwanzigste Verordnung zur Änderung der Gesundheits-Kostenverordnung
Vom 14. Juni 2022
Aufgrund des § 3 Absatz 1 des Bremischen Gebühren- und Beitragsgesetzes vom 16. Juli 1979 (Brem.GBl. S. 279 — 203-b-1), das zuletzt durch Gesetz vom 26. September 2017 (Brem.GBl. S. 394) geändert worden ist, verordnet der Senat mit Zustimmung des Haushalts- und Finanzausschusses: