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Tierschutz

LMTVet warnt vor dubiosen Hundehändlern

Offensichtlich scheint sich der Handel mit Hunden aus anderen EU-Staaten für Hundehändler zu lohnen. Häufig stoßen sie hierbei auf blauäugige Käufer, die ein Interesse an den niedlich aussehenden Hundewelpen haben. Schnell fühlen sich die Kaufinteressenten zu dem Tier hingezogen. Auch lockt ein deutlich niedrigerer Kaufpreis für den Hund, denn bei heimischen Züchtern sind Welpen i.d.R. deutlich teurer. Dabei wird außer Acht gelassen, dass sich oftmals ein Vielfaches an Kosten für notwendig werdende tierärztliche Behandlungen anschließt. Viele Hunde sind krank sind oder bringen Krankheiten aus ihrem Heimatland mit. Vorgeschriebene Impfungen wurden nicht durchgeführt und mündlich zugesicherte Eigenschaften werden im Nachhinein durch den Verkäufer bestritten.

Deshalb achten Sie beim Welpenkauf darauf, dass

  • ein aus dem Ausland stammender Welpe niemals jünger als 15 Wochen sein kann! Erst im Alter von 12 Wochen kann er seine Tollwutimpfung erhalten, die dann 21 Tage später wirksam ist
  • erst dann darf er reisen
  • das Tier einen blauen EU-Heimtierausweis mit sich führen muss, in dem die Tollwutimpfung, von einem Tierarzt durchgeführt, im Impfpass eingetragen sein muss
  • hierzu gibt es eine eigens für die Impfung vorgesehene Seite im Impfpass
  • das Tier gechipt ist, so dass klar ist, dass der Heimtierausweis auch zu dem Hund gehört
  • der Verkäufer als bisheriger Halter in dem Impfpass eingetragen ist.

Hunde mit inländischer Herkunft können Sie daran erkennen, dass

  • der Heimtierausweis in deutscher Sprache ist
  • die Chipnummer mit dem Ländercode 276 beginnt und
  • an der im Impfpass eingetragenen Adresse des Tierarztes, der die ersten Impfungen durchgeführt hat.

Lassen Sie sich nicht täuschen, auch wenn der Hund sehr niedlich ist. Lassen Sie sich das Muttertier zeigen und sich nicht damit vertrösten, dass es gerade unterwegs ist. Kommen Sie dann lieber noch einmal wieder.

Wenn Sie oben genannte Punkte beachten, können Sie unnötige nachfolgende Geldausgaben durch sich anschließende Tierarztbesuche, notwendige Quarantänemaßnahmen oder Rechtsstreitigkeiten vermeiden.

Haben Sie den Verdacht, dass ein Verkäufer, der einen Hund aus dem Ausland verkaufen will, o. g. Mindestanforderungen nicht einhält, informieren Sie uns.

Bundestierärztekammer zum Thema Billigwelpen
https://www.bundestieraerztekammer.de/presse/pressemeldung.php?X=20150722125916

Was kann ich machen, wenn ich den Verdacht auf einen Verstoß habe ?

Bitte informieren Sie uns oder die für Sie zuständige Polizeidienststelle umgehend, damit wir tätig werden können. Haben Sie etwas gesehen, was nur von vorübergehender Dauer wie z.B. das Schlagen oder Treten eines Hundes war, so ist es gut, sich den Ort, die Uhrzeit und mögliche weitere Zeugen des Zwischenfalles zu notieren. Wichtig ist auch die genau Beschreibung der Situation und die Reaktion des Tieres.

Bitte beachten Sie hierzu auch das Formular Tierschutzbeschwerde (pdf, 350.7 KB) unter Publikationen .

Tierschutz

Die Tierschutzarbeit des Veterinärdienstes begründet sich auf dem Tierschutzgesetz sowie selbstverständlich auf dem im Grundgesetz Art. 20 a und in der bremischen Verfassung Art. 11 b verankerten Schutz der Tiere. Ziel der Arbeit ist, das Leben und Wohlbefinden der Tiere zu schützen.

Die Einbindung unserer Behörde in dem deutschen Behördenaufbau hinsichtlich Tierschutz finden Sie in der Behördenübersicht (pdf, 498.6 KB).

Was wird überprüft ?

Hier ist ein unterernährter Hund zu sehen
Ein stark unterernährter Hund ...

Hauptaufgabe ist die Überprüfung von Tierhaltungen. Diese Tierhaltungen können gewerblich sein (sie bedürfen ausnahmslos einer Genehmigung des Veterinärdienstes) wie z.B. Tierzuchten, Zoofachgeschäfte, Reitbetriebe, Zirkusbetriebe, Tierbörsen- u. ausstellungen etc. oder auch privat, wie das Halten von einzelnen Hunden, Katzen oder sonstigen Heimtieren. Zum Schutz der Tiere ist die Ausübung verschiedener Tätigkeiten, die mit Tieren im Zusammenhang stehen, erlaubnispflichtig. Weiter werden beispielsweise auch Tiertransporte, Versuchstiereinrichtungen und die Betäubung der Tiere vor der Schlachtung, kontrolliert.

Wie wird überprüft ?

Hier ist ein überfütterter Hund zu sehen
und der gegensätzliche Fall...

Wir kommen generell unangemeldet, um uns ein unverfälschtes Bild von dem Tier und der Haltung, sowie des Umganges mit dem Tier zu machen.
Bei Bedarf werden auch andere Behörden um Mithilfe gebeten, z.B. die Polizei bei der Kontrolle von Tiertransporten aus dem fließenden Verkehr.

Was wird bei festgestellten Verstößen unternommen ?

Hier ist das Beispiel einer Rattenhaltung zu sehen
sowie 300 Ratten in einer 50 qm kleinen Wohnung ...

Der Veterinärdienst wird tätig bei angezeigten Verstössen gegen das Tierschutzgesetz. Hier werden die Haltungsbedingungen, der Ernährungs- und Pflegezustand der Tiere überprüft. Sollte sich der Verdacht bestätigen, werden von uns verschiedene Maßnahmen ergriffen. Dies können z.B. Auflagen zur Verbesserung der gegebenen Bedingungen, die Forderung nach einem Sachkundenachweis des Tierhalters bis zur vorübergehenden oder endgültigen Wegnahme der betroffenen Tiere sein. Auch können Tierhaltungsverbote ausgesprochen werden.

Einen Auszug aus der Tierschutzarbeit können Sie unseren Jahresberichten entnehmen.