Sie sind hier:
  • Grenzkontrolle

Grenzkontrollstelle

Das Bild zeigt die Hafenanlagen in Bremerhaven aus der Vogelperspektive.
Hafenansicht Bremerhaven

Mit der Abschaffung der Veterinärkontrollen an den Binnengrenzen und der Schaffung des europäischen Binnenmarktes 1993 wurden die Kontrollen von Tieren und tierischen Erzeugnissen an die EU-Außengrenzen verlegt. Zu diesem Zweck erfolgte an den Außengrenzen der EU die Einrichtung von Grenzkontrollstellen. Die Zollstellen stellen dabei im Rahmen der Überwachung des Warenverkehrs sicher, dass keine Waren tierischer Herkunft ohne die erforderlichen Prüfungen der Grenzveterinäre in die EU gelangen. Die veterinärrechtliche Abfertigung findet grundsätzlich vor der zollamtlichen Behandlung statt.

Es werden die Bereiche der public health und animal health überprüft, d.h. es finden Überprüfung im Rahmen der Tierseuchenbekämpfung, der Lebensmittelüberwachung und der tierschutzrechtlichen Überwachung statt. Zudem werden bestimmte nicht-tierische Lebens- und Futtermittel kontrolliert, Bedarfsgegenstände (Küchenartikel) aus China und seit dem 01.01.2022 auch biologisch-ökologische Erzeugnisse aus Drittländern.

Bei Fragestellungen kontaktieren Sie uns über die folgenden Mailadressen:

in Bremerhaven officegkst@lmtvet.bremen.de

in Bremen officegkst.hb@lmtvet.bremen.de

Auf den folgenden Seiten finden Sie zudem weitere Informationen.