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Bericht zur Situation der lebensmittelverarbeitenden Verkaufsstände auf dem Freimarkt 2009

[FETT ]

Der Freimarkt 2009 bietet auch in diesem Jahr wieder eine breite Palette von Verkaufsständen in denen Lebensmittel in einer großen Vielzahl angeboten werden.

Ein Teil der Verkaufsstände bzw. Festzelte wurden von der amtlichen Lebensmittelüberwachung des Landes Bremen in der ersten Freimarktswoche auf die Einhaltung der lebensmittelrechtlichen Vorgaben kontrolliert.

Insgesamt wurden 45 Betriebsstätten von den Lebensmittelkontrolleuren überprüft, die folgenden Betriebsarten zuzuordnen sind:

17 fleischverarbeitende Betriebe
9 fischverarbeitende Bertriebe
3 Betriebe die pflanzliche Lebensmittel verarbeiten
5 Backwarenhersteller
2 Süßwarenhersteller
2 Eishersteller
7 Verkaufsstände mit Gaststättencharakter

Zwei Drittel der überprüften Stände wiesen Mängel auf, die Grund zur Beanstandung gaben. Dabei bezog sich der Großteil der Mängel auf eine nicht vollständige Kennzeichnung der angebotenen Waren (15), des Weiteren wurden bauliche Mängel (10), die Standhygiene (8) sowie das unsachgemäße Kühlen der kühlpflichtigen Lebensmittel (6) beanstandet. Im Kühlraum eines Fischstandes wurden 4,5 kg Surimi (Krebsfleischimitat) gelagert, dessen Mindesthaltbarkeitsdatum bereits dreieinhalb Wochen überschritten war. Diese Ware wurde vernichtet.

Da in der Regel keine gravierenden Mängel vorlagen, wurden die Verantwortlichen in den meisten Fällen durch Belehrung oder durch Informationsblätter auf die bestehende Rechtslage hingewiesen, in einem Fall musste allerdings ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet werden.

Begleitend zu den Betriebskontrollen wurden auf dem Freimarkt Proben von leichtverderblichen Lebensmitteln genommen:

3 X geschlagene Sahne
12 X ungegarte Fleischwaren
10 X Fischbrötchen

Diese Proben werden im Landesuntersuchungsamt Bremen und Bremerhaven auf ihren mikrobiologischen Status untersucht. Da der größte Teil der Probenuntersuchungen noch nicht abgeschlossen ist, liegen bisher kaum auswertbare Ergebnisse vor. Allerdings weisen erhöhte Keimzahlfunde bei zwei Sahneproben auf Hygienemängel bei den Sahneautomaten hin.

Trotz der erwähnten Beanstandungen kann davon ausgegangen werden, dass die auf dem Freimarkt in den Verkehr gebrachten Lebensmittel sicher sind. Nachholbedarf gibt es insbesondere noch bei der rechtskonformen Kennzeichnung (Hinweis auf enthaltene Zusatzstoffe, nicht irreführende Verkehrsbezeichnung, usw.) der angebotenen Produkte. Da aber während der Osterwiese im April bereits viele Gewerbetreibende auf die bestehenden Rechtsgrundlagen hingewiesen wurden, hat sich auch hier die Situation schon verbessert.