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Reiseverkehr

Vor der Einreise/Einfuhr in die EU oder der Ausreise/Ausfuhr sollte man sich prinzipiell informieren, welche Pflanzen verbracht werden dürfen. Es kann sein, dass der Transport von Pflanzen prinzipiell verboten oder unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt ist, z.B. nach einer amtlichen Kontrolle durch eine Inspektionen durchführende Person und in Begleitung eines Pflanzengesundheitszeugnisses (PGZ).

 Alle frischen Pflanzenteile, die unbearbeitet sind, müssen von einem Pflanzengesundheitszeugnis begleitet sein. Hierunter fallen:
o Obst, Gemüse (auch Blattgemüse),
o Schnittblumen und Blüten,
o Samen, Nüsse und Körner (ganz; in Schale),
o Äste und Blattwerk,
o unterirdische Teile (Knollen, Wurzeln, Rüben, Rhizome, usw.)

 Fehlt das Pflanzengesundheitszeugnis oder liegt ein ausdrückliches Einfuhrverbot vor, so ist eine Einfuhr nicht gestattet und die Waren werden unverzüglich vernichtet.

 Ausnahmen: Folgende Produkte können ohne Pflanzengesundheitszeugnis mitgebracht werden:
o Bananen (Musa sp.)
o Ananas (Ananas comosus)
o Kokosnüsse (Cocos nucifera)
o Duriofrucht (Durio zibehtinus)
o Datteln (Phoenix dactylifera)
o Dekorationsmaterial aus Holz
o getrocknete Früchte
o getrocknete Kräuter (Tee)
o eingelegte oder stark verarbeitete Waren (Konserven, Pulver, usw.).
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Kleinsendungen im Postversand
Die oben genannten Bestimmungen gelten auch für Kleinsendungen im Postversand, sofern sie für den privaten/persönlichen Gebrauch bestimmt sind. Auch hier müssen Pflanzen/-teil, zum Anpflanzen bzw. zur Weiterkultur immer zur Einfuhrkontrolle angemeldet werden und benötigen ein gültiges Pflanzengesundheitszeugnis.

Helfen Sie mit! Schützen Sie unsere heimischen Pflanzen. (pdf, 479.3 KB)

Bild zeigt Pflanzen und Pflanzenteile die von den Beschränkungen betroffen sind.