Auf der Grundlage der Art. 60 – 71 der VO (EU) 2016/429 i. V. m. Art. 11 – 67 der VO (EU) 2020/687 i. V. m. § 18 - 33 der GeflPestSchV werden nachstehende Maßnahmen bekannt gegeben und verfügt:
Über den folgenden Link können sie die interaktive Karte aufrufen. In der Karte kann die Ansicht vergrößert werden.
https://visualgeoserver.fli.de/visualize-this-map/A6472E4249E468E7C215053517FC166C52D149A9AE36C5A1E5E75D910B3705A8
Es besteht ein Aufstallungsgebot in der Überwachungszone.
Tierhaltende in der Überwachungszone haben dem LMTVet unverzüglich die Anzahl der gehaltenen Vögel unter Angabe ihrer Nutzungsart und ihres Standorts anzuzeigen.
Alle Geflügelhaltende werden auf die Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen hingewiesen.
Alle Tierhaltende, die noch nicht beim LMTVet und der Tierseuchenkasse angemeldet sind, haben diese Meldung unverzüglich nachzuholen.
Hinweise zur Biosicherheit in der Geflügelhaltung.
Info Geflügelhalter (docx, 33 KB)
Lötzener Str. 3 28207 Bremen
Freiladestr. 1 27572 Bremerhaven
Schlachthofstr. 18 27576 Bremerhaven
Senator-Borttscheller-Str. 8 27568 Bremerhaven