Auf der Grundlage des Artikels 55 der VO (EU) 2020/687 i. V. m. § 44 der Geflügelpestschutzverordnung (GeflPestSchV) wird die mit tierseuchenbehördlicher Allgemeinverfügung Nr. 01/2026 vom 30.01.2026 eingerichtete Restriktionszone (Überwachungszone) aufgehoben.
Diese Allgemeinverfügung tritt am 28.02.2026 in Kraft.
Alle Geflügelhaltende werden auf die Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen hingewiesen.
Alle Tierhaltende, die noch nicht beim LMTVet und der Tierseuchenkasse angemeldet sind, haben diese Meldung weiterhin unverzüglich nachzuholen.
Hinweise zur Biosicherheit in der Geflügelhaltung.
Info Geflügelhalter (docx, 33 KB)
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