Im Bundesland Bremen ist es laut dem Bremischen Gesetz über das Halten von Hunden (BremHundeG) vom 24. Juni 2025 (veröffentlicht im Bremischen Gesetzblatt 2025, Seite 598) verpflichtend, dass Personen, die einen Hund halten oder betreuen, über die notwendige Sachkunde verfügen. Diese Sachkunde muss durch das Ablegen einer theoretischen und praktischen Prüfung nachgewiesen werden. Das Gesetz, zuletzt geändert durch die Novelle vom 24. März 2026 (Brem.GBl. Seite 312), wurde von der Senatorin für Inneres erlassen.
Ab dem 01.07.2026 treten die neuen Regelungen zur Sachkunde bei der Hundehaltung in Kraft. Für die Anerkennung der sachverständigen Personen ist der LMTvet zuständig.
Die amtlich anerkannten Prüferinnen und Prüfer für die Abnahme der Sachkundeprüfungen können der beigefügten Liste anerkannter Sachkundeprüfer (pdf, 92 KB) entnommen werden. Die Liste wird kontinuierlich aktualisiert.
Fragen und Antworten finden Sie auf der Internetseite der Senatorin für Inneres und Sport.
Link zur Internetseite der Senatorin für Inneres und Sport Bereich Hundeführerschein
Nur Personen oder Stellen, die vom Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz- und Veterinärdienst des Landes Bremen (LMTVet) anerkannt wurden, dürfen die Prüfung abnehmen. Die Anerkennung erfolgt auf Antrag und nach Nachweis der erforderlichen Qualifikationen.
Anerkannt werden u.a.
Sie erhalten die Anerkennung als Prüfer:in (gem. § 3 Abs. 3 BremHundeG), wenn Sie die für die Abnahme der Prüfungen erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nachweisen (§ 3 Abs. 4, 5 BremHundeG).
Den entsprechenden Antrag für Sachkundeprüfer:innen finden Sie hier (dotx, 52.2 KB)
Die entsprechenden Voraussetzungen für die Anerkennung finden Sie in der Verwaltungsvorschrift über die Sachkundeprüfung.
Den anerkannten Personen wird eine individuelle Prüfer:innennummer zugewiesen.
Für Fragen hinsichtlich der Anerkennung als Sachkundeprüfer:in wenden Sie sich bitte an: tierschutz-hb@LMTVet.bremen.de
Verfahren zur theoretischen Sachkundeprüfung von Hundehalter:innen (docx, 30 KB)
Verfahren zur praktischen Sachkundeprüfung von Hundehalter:innen (docx, 31.4 KB)
Niederschrift über die praktische Sachkundeprüfung (docx, 49.9 KB)
Einverständniserklärung zur Veröffentlichung (docx, 43.3 KB)
Vor Prüfungsbeginn ist die Identität des Prüflings durch Ausweis zu prüfen. Die Chipnummer des Hundes ist auszulesen.
Beantragen Sie beim LMTVet eine Prüfer:innennummer Antrag für Sachkundeprüfer:innen (dotx, 52.2 KB) unter Nachweis Ihrer bereits durch die zuständige Behörde erfolgten Anerkennung. Sie werden in die Liste der anerkannten Prüfer:innen im Land Bremen aufgenommen, wenn Sie unter Angabe der personenbezogenen Daten eine Einverständniserklärung zu deren Veröffentlichung abgegeben haben. Hierzu verwenden Sie bitte das Formblatt Einwilligung Veröffentlichung (docx, 43.3 KB).
Sowohl die theoretische als auch die praktische Prüfung können unbegrenzt wiederholt werden.
Die Kosten trägt der Prüfling. Die Prüfungsgebühr wird durch den jeweiligen Anbietenden festgelegt.
Der Prüfer / die Prüferin muss bei der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz spätestens 3 Werktage vor dem geplanten theoretischen Prüfungstermin die Anzahl der zu prüfenden Personen und den Prüfungstermin mitteilen. Die Kontaktadresse wird den Prüfer:innen nach Anerkennung mitgeteilt. Von der SGFV werden am Tag der Prüfung individuelle Prüfbögen per Mail an den Prüfer / die Prüferin gesendet. Zudem herhalten die Prüfenden die Musterbescheinigung zur Ausstellung des Sachkundenachweises.