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Bild zeigt Mensch und Hund

Im Bundesland Bremen ist es laut dem Bremischen Gesetz über das Halten von Hunden (BremHundeG) vom 24. Juni 2025 (veröffentlicht im Bremischen Gesetzblatt 2025, Seite 598) verpflichtend, dass Personen, die einen Hund halten oder betreuen, über die notwendige Sachkunde verfügen. Diese Sachkunde muss durch das Ablegen einer theoretischen und praktischen Prüfung nachgewiesen werden. Das Gesetz, zuletzt geändert durch die Novelle vom 24. März 2026 (Brem.GBl. Seite 312), wurde von der Senatorin für Inneres erlassen.

Ab dem 01.07.2026 treten die neuen Regelungen zur Sachkunde bei der Hundehaltung in Kraft. Für die Anerkennung der sachverständigen Personen ist der LMTvet zuständig.

Die amtlich anerkannten Prüferinnen und Prüfer für die Abnahme der Sachkundeprüfungen können der beigefügten Liste anerkannter Sachkundeprüfer (pdf, 92 KB) entnommen werden. Die Liste wird kontinuierlich aktualisiert.

FAQ für angehende Hundehalter:innen

Informationen zum Hundeführerschein

Fragen und Antworten finden Sie auf der Internetseite der Senatorin für Inneres und Sport.

Link zur Internetseite der Senatorin für Inneres und Sport Bereich Hundeführerschein

FAQ für Prüfer:innen – Sachkundeprüfung nach BremHundeG

Wer darf die Sachkundeprüfung abnehmen?

Nur Personen oder Stellen, die vom Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz- und Veterinärdienst des Landes Bremen (LMTVet) anerkannt wurden, dürfen die Prüfung abnehmen. Die Anerkennung erfolgt auf Antrag und nach Nachweis der erforderlichen Qualifikationen.

Welche Qualifikation ist für die Anerkennung als Prüfer:in erforderlich?

Anerkannt werden u.a.

  • Zertifikat der Tierärztekammer Niedersachsen
  • Zertifikat der Tierärztekammer Schleswig-Holstein
  • Zertifikat als Leistungsrichter:in des Verbands für das Deutsche Hundewesen e.V. (VDH)
  • Zertifikat als Leistungsrichter:in des Deutschen Hundesportverbands e.V. (DHV)
  • Zertifikat als Hundeerzieher:in und Verhaltensberater:in der Industrie- und Handelskammer / Berufsverband der Hundeerzieher:innen und Verhaltensberater:innen (IHK / BHV)
  • Lizenz als Prüfer:in zum BHV-Hundeführerschein
  • Lizenz als Prüfer:in zum VDH-Hundeführerschein
  • Tierärztliche Approbation mit der Berechtigung zur Abnahme des Dog-Owners-Qualification-Test 2.0 (D.O.Q.-Test 2.0)
  • Tierärztliche Approbation mit der Zusatzbezeichnung Verhaltenstherapie
  • Tierärztliche Approbation und Fachweiterbildung als Fachtierarzt:Fachtierärztin für Tierverhalten
  • Tierärztliche Approbation und Fachweiterbildung als Fachtierarzt:Fachtierärztin für Tierschutzkunde
  • Nachweis weiterer geeigneter Qualifikationen der erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten

Sie möchten erstmalig als Prüfer:in für den Hundeführerschein anerkannt werden?

Sie erhalten die Anerkennung als Prüfer:in (gem. § 3 Abs. 3 BremHundeG), wenn Sie die für die Abnahme der Prüfungen erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nachweisen (§ 3 Abs. 4, 5 BremHundeG).
Den entsprechenden Antrag für Sachkundeprüfer:innen finden Sie hier (dotx, 52.2 KB)
Die entsprechenden Voraussetzungen für die Anerkennung finden Sie in der Verwaltungsvorschrift über die Sachkundeprüfung.

Den anerkannten Personen wird eine individuelle Prüfer:innennummer zugewiesen.

Für Fragen hinsichtlich der Anerkennung als Sachkundeprüfer:in wenden Sie sich bitte an: tierschutz-hb@LMTVet.bremen.de

Verfahren zur theoretischen Sachkundeprüfung von Hundehalter:innen

Verfahren zur theoretischen Sachkundeprüfung von Hundehalter:innen (docx, 30 KB)

Verfahren zur praktischen Sachkundeprüfung von Hundehalter:innen

Verfahren zur praktischen Sachkundeprüfung von Hundehalter:innen (docx, 31.4 KB)

Niederschrift über die praktische Sachkundeprüfung

Niederschrift über die praktische Sachkundeprüfung (docx, 49.9 KB)

Einverständniserklärung zur Veröffentlichung in der Liste der anerkannten Prüfer:innen

Einverständniserklärung zur Veröffentlichung (docx, 43.3 KB)

Wie ist die Identität des Prüflings und des Hundes zu prüfen?

Vor Prüfungsbeginn ist die Identität des Prüflings durch Ausweis zu prüfen. Die Chipnummer des Hundes ist auszulesen.

Sind Sie schon als Prüfer:in z.B. in Niedersachsen anerkannt?

Beantragen Sie beim LMTVet eine Prüfer:innennummer Antrag für Sachkundeprüfer:innen (dotx, 52.2 KB) unter Nachweis Ihrer bereits durch die zuständige Behörde erfolgten Anerkennung. Sie werden in die Liste der anerkannten Prüfer:innen im Land Bremen aufgenommen, wenn Sie unter Angabe der personenbezogenen Daten eine Einverständniserklärung zu deren Veröffentlichung abgegeben haben. Hierzu verwenden Sie bitte das Formblatt Einwilligung Veröffentlichung (docx, 43.3 KB).

Wie oft dürfen Prüfungen wiederholt werden?

Sowohl die theoretische als auch die praktische Prüfung können unbegrenzt wiederholt werden.

Wer trägt die Kosten der Prüfung?

Die Kosten trägt der Prüfling. Die Prüfungsgebühr wird durch den jeweiligen Anbietenden festgelegt.

Wo erhalten Prüfende den erforderlichen Fragenkatalog für die theoretische Prüfung?

Der Prüfer / die Prüferin muss bei der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz spätestens 3 Werktage vor dem geplanten theoretischen Prüfungstermin die Anzahl der zu prüfenden Personen und den Prüfungstermin mitteilen. Die Kontaktadresse wird den Prüfer:innen nach Anerkennung mitgeteilt. Von der SGFV werden am Tag der Prüfung individuelle Prüfbögen per Mail an den Prüfer / die Prüferin gesendet. Zudem herhalten die Prüfenden die Musterbescheinigung zur Ausstellung des Sachkundenachweises.

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